Auf Antrag des Vereins Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage „WAIDHOFEN YB 3 (Basilika) 104,7 MHz“ dahingehend geändert, dass statt des bisher bestehenden lokalen RDS-PI Codes nunmehr der überregionale RDS-PI Code „A3DD (hex)“ wie im technischen Anlageblatt ersichtlich (Zeile 18 des technischen Anlageblattes) vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen