Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.191/11-002, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage Funkstelle WIEN 1, Standort Kahlenberg, Frequenz 88,6 MHz, geändert:
Der RDS-PI Code lautet nunmehr:
Lokal: AC47
Überregional: A3EE
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G