Die KommAustria hat der RTG Radio Technikum GmbH gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1 PrR-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „RT XMAS Channel“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2017, KOA 4.510/17-021, bewilligten Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ erteilt.
Die Zulassung wird gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 05.12.2017 bis zum 26.12.2017 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen