Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 4 MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX C 2018 vom 17.01.2018, KOA 4.210/18-002, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Großraum Linz“ erteilt.
Die Zulassung umfasst nach Maßgabe von Spruchpunkt 5. die Versorgung des Bundeslandes Oberösterreich und dem angrenzenden Mostviertel unter Nutzung von Kanal 44.
Die Zulassung wurde gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G für die Zeit vom 25.12.2018 bis zum 25.12.2028 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
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