Der Antrag des Mag. Ernst Peter Sim vom 14.11.2012 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazität 'WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 103,2 MHz' gebildeten Versorgungsgebiet wird gemäß § 13 Abs. 2 Privatradiogesetz als verspätet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"