Der Antrag des Mag. Ernst Peter Sim vom 14.11.2012 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazität 'WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 103,2 MHz' gebildeten Versorgungsgebiet wird gemäß § 13 Abs. 2 Privatradiogesetz als verspätet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF in den Bundesländern Kärnten und Steiermark
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg