Die Komm Austria hat der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „KAPFENBERG 3 (Burg Oberkapfenberg) 95,0 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2016, KOA 1.471/16-008, zugeteilten Versorgungsgebiet „Mur-, Mürz- und Ennstal“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“