Die KommAustria hat über Anzeige der RTG Radio Technikum GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX II - Wien“ im Versorgungsgebiet Großraum Wien, gemäß § 15b Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass mit der Aufnahme des Programms „lulu.fm“ den Grundsätzen der §§ 15a und 15b PrR-G weiterhin entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.