Die KommAustria hat der Life Radio GmbH & Co. KG. gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.04.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Oberösterreich“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 11 beschriebenen, Übertragungskapazitäten „BAD ISCHL (Katrin) 102,2 MHz“, „BRAUNAU (Handenberg) 106,5 MHz“, „BRAUNAU (Schwand Silo) 106,5 MHz“, „GMUNDEN (Grünberg) 103,1 MHz“, „KIRCHDORF KREMS (Ziehberg) 88,3 MHz“, „LINZ 1 (Lichtenberg) 100,5 MHz“, „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 89,9 MHz“, „SCHAERDING (Schardenberg) 102,6 MHz“, „STEYR (Tröschberg) 106,0 MHz“, „UNTERACH ATTS (Ackerschneid) 102,6 MHz“ sowie „WINDISCHGARSTEN (Kleinerberg) 95,6 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet das Gebiet des Bundeslandes Oberösterreich sowie angrenzende Gemeinden der Bundesländer Niederösterreich und Salzburg, soweit dieses Gebiet durch diese Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"