Die KommAustria hat über Anzeige der 4M Digital Media OG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 03.10.2019, KOA 4.425/19-009, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „RE / eins – Das Außerfernsehen“ über die der Telenet Systems GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.03.2019, KOA 4.225/19-003, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Region Außerfern“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer bzw. -gattung dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des Programms der 4M Digital Media OG bis 31.12.2020 jeweils Montag und Donnerstag um 19:00 Uhr für die Dauer von 30 bis 60 Minuten Teleshopping gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"