Über Antrag der ProSieben Austria GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 06.10.2003, KOA 2.100/03-37, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen, wird gemäß § 6 PrTV-G die Änderung des über digitalen Satelliten verbreiteten Programms dahingehend genehmigt, dass das bestehende Programm ab 16.04.2004 auf die Anzahl von zwei Fensterprogrammen erhöht wird sowie deren zeitlicher Umfang auf täglich bis zu 60 Minuten ausgeweitet wird und die Veranstaltung eines Fensterprogramms auch im Rahmen des Mantelprogramms "Kabel 1" stattfindet.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G