Die KommAustria hat der RTV Regionalfernsehen GmbH gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung weiter Teile des Bundeslandes Oberösterreich für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Mit diesem Bescheid wurden zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die nachfolgenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:
KREMSMUENSTER (Gusterberg) Kanal 53
MOLLN Kanal 53
S PETER Kanal 53
STEYR 5 (Damberg) Kanal 53
SCHLIERBACH Kanal 53
WAIDHOFEN YB 2 Kanal 53
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen