Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio Salzkammergut, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut (FRS) gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.04.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Salzkammergut“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 7 beschriebenen Übertragungskapazitäten „BAD AUSSEE 2 (Reitern) 104,2 MHz“, „BAD ISCHL (Katrin) 100,2 MHz“, „EBENSEE (Rindberg) 106,0 MHz“, „GMUNDEN 3 (Grünberg) 107,3 MHz“, „GOSAU 2 (Zwieselalm) 107,5 MHz“, „OBERTRAUN 2 (Obertraun) 105,9 MHz“ und „WOLFGANGSEE (Mobilkommast) 89,6 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet weite Teile des Salzkammergutes, insbesondere Teile der Bezirke Gmunden und Vöcklabruck im Bundesland Oberösterreich, Teile des Bezirks Liezen im Bundesland Steiermark sowie Teile des Bezirks Salzburg-Umgebung im Bundesland Salzburg, soweit dieses durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen