• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    18.12.2017
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Verein Radiofreunde Radenthein
  • GZ
    KOA 1.215/17-002

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms im Versorgungsgebiet „Radenthein“

Die KommAustria hat dem Verein Radiofreunde Radenthein gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 12 und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.04.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Radenthein“ erteilt.

Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „RADENTHEIN 3 (Landstrasse 1) 106,2 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet insbesondere die Stadtgemeinde Radenthein im Bezirk Spittal an der Drau sowie die Gemeinde Feld am See in Kärnten im Bezirk Villach-Land, soweit dieses durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden kann.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Weitere Entscheidungen