Die KommAustria hat dem Verein Radiofreunde Radenthein gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 12 und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.04.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Radenthein“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „RADENTHEIN 3 (Landstrasse 1) 106,2 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet insbesondere die Stadtgemeinde Radenthein im Bezirk Spittal an der Drau sowie die Gemeinde Feld am See in Kärnten im Bezirk Villach-Land, soweit dieses durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“