Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für den Zeitraum von 25.08.2011, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "VILLGRATEN 3 (Außervillgraten) 89,8 MHz, 98,2 MHz, 92,4 MHz, 88,3 MHz, 95,1 MHz, 99,7 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G