Die KommAustria hat über Anzeige der Welle 1 Oberösterreich GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 18.12.2017, KOA 1.374/17-010, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 T TKG 2003 dahingehend geändert, dass statt des bisher bestehenden RDS-PI-Codes der RDS-PI-Code „A759“ für sämtliche Funkanlagen vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“