Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Austria GmbH den Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, mit dem der Antragstellerin die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem terrestrischem Hörfunk erteilt worden ist, gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass die derzeit an den Standorten „WIEN 1 (Kahlenberg)“, „WIENER NEUSTADT 3 (MF-Mast Muthmannsdorfer Gasse)“ und „EISENSTADT 2 (Föllig Mobilfunkmast)“ genutzte Frequenz 102,5 MHz zusätzlich zu den bisherigen Standorten nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesen Sendern auch an den Sendestandorten
46.d „MATTERSBURG 2 (Mobilfunkmast) 102,5 MHz“,
46.e „NEUNKIRCHEN (EVN Kraftwerk) 102,5 MHz“ und
46.f „ASPANG 2 (Kulmariegel) 102,5 MHz“
mit den in den technischen Anlageblättern dargestellten Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der entsprechenden Funkanlagen an den Standorten erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“