Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Austria GmbH den Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, mit dem der Antragstellerin die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem terrestrischem Hörfunk erteilt worden ist, gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass die derzeit an den Standorten „WIEN 1 (Kahlenberg)“, „WIENER NEUSTADT 3 (MF-Mast Muthmannsdorfer Gasse)“ und „EISENSTADT 2 (Föllig Mobilfunkmast)“ genutzte Frequenz 102,5 MHz zusätzlich zu den bisherigen Standorten nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesen Sendern auch an den Sendestandorten
46.d „MATTERSBURG 2 (Mobilfunkmast) 102,5 MHz“,
46.e „NEUNKIRCHEN (EVN Kraftwerk) 102,5 MHz“ und
46.f „ASPANG 2 (Kulmariegel) 102,5 MHz“
mit den in den technischen Anlageblättern dargestellten Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der entsprechenden Funkanlagen an den Standorten erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.