Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG im Rahmen des „DAB+ Testbetrieb Wien“ zur Untersuchung der Nachbarblockproblematik und dem sogenannten „Hole Punching“ zwischen Block 11D und Block 11C gemäß § 4 Abs. 1 PrR-G in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die nachstehend angeführte Übertragungskapazität und gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 iVm § 4 Abs. 1 PrR-G die gleichlautende Funkanlage, die durch das diesem Bescheid beigelegte und einen Bestandteil des Spruches bildende technische Anlageblatt beschrieben ist, zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 20.11.2015, KOA 4.200/15-034) für die Bedeckung „MUX A“ bzw. zugeordnet und bewilligt:
A50W100. d. Übertragungskapazität „WIEN 8 (Liesing) Block 11C“ (Beilage A50W100d zum Bescheid KOA 4.510/17-043 vom 05.12.2017)
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“