• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Infrastrukturregulierung und Zugang
  • Datum
    04.10.2012
  • Unterkategorie
    Must Carry
  • Partei(en)
    Liwest Kabelmedien GmbH / COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG
  • GZ
    KOA 1.960/12-044

Abweisung eines Antrags auf Erteilung eines Verbreitungsauftrages nach § 20 Abs. 5 AMD-G

Der Antrag der COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG auf Erteilung eines Verbreitungsauftrages nach § 20 Abs. 5 AMD-G für das Programm „AUSTRIA24 TV“ an die LIWEST Kabelmedien GmbH wird gemäß § 20 Abs. 3, 4 und 5 AMD-G abgewiesen.

Die gegen den Bescheid erhobene Berufung wurde mit Bescheid des BKS vom 13.12.2012, GZ  611.191/0007-BKS/2012, als unbegründet abgewiesen.

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