Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat auf Grund der Anzeige der WKK Lokal-TV der Weststeirischen Kabel-TV Gesellschaft mbH & CO KG vom 14.04.2011 gemäß § 10 Abs. 8 Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz festgestellt, dass auch
1. nach Abtretung von 100% der sich im Eigentum von Franz Scherz und Elisabeth Scherz befindenden Kommanditanteile an der WKK Lokal-TV der Weststeirischen Kabel-TV Gesellschaft mbH & CO KG an die AiNet Telekommunikations-Netzwerk Betriebs GmbH (FN 169618p beim Landesgericht Leoben) sowie
2. nach Abtretung von 100% der sich im Eigentum der WESTSTEIRISCHE KABEL-TV GesmbH (FN 126205x beim Landesgericht für ZRS Graz) befindenden Komplementäranteile an der WKK Lokal-TV der Weststeirischen Kabel-TV Gesellschaft mbH & CO KG an die – noch zu gründende – Weststeirische Regionalfernseh GmbH mit Sitz im Inland, die im Alleineigentum der AiNet Telekommunikations-Netzwerk Betriebs GmbH stehen wird, weiterhin den Bestimmungen des § 4 Abs. 3 sowie der §§ 10 und 11 Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G