Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH für den Zeitraum von Montag 16.12.2013, 0:00 Uhr, bis Dienstag 17.12.2013, 24:00 Uhr gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 und § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Durchführung von Versuchsabstrahlungen über die Funkanlage WIEN INNERE STADT, Standort Donaukanal, Frequenz 99,5 MHz erteilt .
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“