Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH für den Zeitraum von Montag 16.12.2013, 0:00 Uhr, bis Dienstag 17.12.2013, 24:00 Uhr gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 und § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Durchführung von Versuchsabstrahlungen über die Funkanlage WIEN INNERE STADT, Standort Donaukanal, Frequenz 99,5 MHz erteilt .
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“