Der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH wird gemäß § 25 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 4 Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von lokalen und terrestrischen Multiplex-Zulassungen (MUX C) für digitales terrestrisches Fernsehen 2018 vom 17.01.2018, KOA 4.210/18-002, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Region Mur-, Mürztal Kanal 21“ erteilt.
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Die Zulassung wird gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G für die Zeit vom 02.12.2018 bis zum 02.12.2028 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes