• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    03.05.2021
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Hörfunk digital
  • Partei(en)
    Schlagerradio Flamingo GmbH
  • GZ
    KOA 2.535/21-008

Programmzulassung für das digitale Hörfunkprogramm "Radio Flamingo"

Die KommAustria hat der Schlagerradio Flamingo GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordnete bundesweite Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX I“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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