Die KommAustria hat über Antrag der Radio Osttirol GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 18.12.2017, KOA 1.534/17-007, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „KOETSCHACH (Kronhof) 102,2 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Frequenzänderung auf 102,0 MHz nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird. Die Bezeichnung der Übertragungskapazität lautet infolge dessen nunmehr „KOETSCHACH (Kronhof) 102,0 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“