Auf Antrag der Klassik Radio Austria GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG die mit Bescheid der KommAustria vom 22.03.2016, KOA 1.414/16-003, zugeordnete Übertragungskapazität „HOEGL (Anger 1) 102,5 MHz“ dahingehend geändert, dass eine Standortverlegung auf den Standort „SALZBURG 4 (Wartberg) 102,5 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird, sowie dass die mit Bescheid der KommAustria vom 22.03.2016, KOA 1.414/16-003, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SALZBURG 5 (Nonntal) 99,7 MHz“ dahingehend geändert wird, dass die beantragte Frequenzänderung auf 99,8 MHz nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 2) bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes