Auf Antrag der Klassik Radio Austria GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG die mit Bescheid der KommAustria vom 22.03.2016, KOA 1.414/16-003, zugeordnete Übertragungskapazität „HOEGL (Anger 1) 102,5 MHz“ dahingehend geändert, dass eine Standortverlegung auf den Standort „SALZBURG 4 (Wartberg) 102,5 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird, sowie dass die mit Bescheid der KommAustria vom 22.03.2016, KOA 1.414/16-003, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SALZBURG 5 (Nonntal) 99,7 MHz“ dahingehend geändert wird, dass die beantragte Frequenzänderung auf 99,8 MHz nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 2) bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"