• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    16.11.2017
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.960/17-166

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung 2016

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der ZugspitzenNet GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Körperschaft in Reuttener Strasse 11, A-6631 Lermoos, zu verantworten, dass diese es im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 unterlassen hat, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich des Kabelfernsehprogramms "Lermoos HBBTV Channel" vorzunehmen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.




Wien, 21.11.2017, Dr. Susanne Lackner

Weitere Entscheidungen