Die KommAustria hat der WESTSTEIRISCHE KABEL-TV GesmbH gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung der Weststeiermark und des Zentralraums Graz für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Mit diesem Bescheid wurden zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die nachfolgende Übertragungskapazität vorläufig zugeordnet:
VOITSBERG 2 (Arnstein) Kanal 69
KÖFLACH 2 (Gößnitz) Kanal 69
GRAZ 4 (PLABUTSCH) Kanal 69
GRAZ 10 (Jakomini) Kanal 69
Mit Bescheid vom 15.06.2009, GZ 611.196/0003-BKS/2009, hat der BKS die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"