Die KommAustria hat der RTV Regionalfernsehen e.U. gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „RTV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Großraum Linz“ für die Dauer von zehn Jahren ab 17.12.2019 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G