Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2a TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 10A“ „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 11D“ zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“