Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Austria GmbH die durch den Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom heutigen Tag, KOA 1.012/20-036, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung nunmehr auch die Übertragungskapazität
63. „BADEN 4 (Waltersdorfer Straße) 91,7 MHz“
umfasst, wobei die Beilage 63 einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"