Die KommAustria hat die Anzeige von A betreffend den unter der Internetadresse „twitch.tv/todesengel1931“ bereitgestellten Twitch-Kanal, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.