Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 22 Abs. 1 AMD-G die Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform unter versuchsweiser Nutzung der Übertragungskapazitäten gemäß Spruchpunkt 4. zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) mittels HEVC-kodierten UHD-Signalen („UHD-Testbetrieb Wien“) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.