Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 22 Abs. 1 AMD-G die Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform unter versuchsweiser Nutzung der Übertragungskapazitäten gemäß Spruchpunkt 4. zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) mittels HEVC-kodierten UHD-Signalen („UHD-Testbetrieb Wien“) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes