• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    29.09.2022
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/22-148

Zurückweisung eines Feststellungsantrags

Die KommAustria hat den am 29. Juli 2022 eingelangten Feststellungsantrag von A betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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