Die KommAustria hat der Freier Rundfunk Freistadt GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 05.03.2024 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Freistadt“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten „FREISTADT 3 (Oberrauchenödt) 107,1 MHz“, „S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 88,4 MHz“ und „WARTBERG (Hochbehälter) 103,1 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet den Bezirk Freistadt, den westlichen Teil des Bezirks Urfahr-Umgebung, den nördlichen Teil des Bezirks Perg sowie Teile der Stadt Linz, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber