Die KommAustria hat der Freier Rundfunk Freistadt GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 05.03.2024 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Freistadt“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten „FREISTADT 3 (Oberrauchenödt) 107,1 MHz“, „S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 88,4 MHz“ und „WARTBERG (Hochbehälter) 103,1 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet den Bezirk Freistadt, den westlichen Teil des Bezirks Urfahr-Umgebung, den nördlichen Teil des Bezirks Perg sowie Teile der Stadt Linz, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“