Die KommAustria hat über Anzeige der TIROL TV GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 21.03.2014, KOA 4.433/14-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „TIROL TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.233/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für digitalen terrestrischen Rundfunk („MUX C – Unterinntal und Wipptal“), gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer dahingehend genehmigt, dass das Programm der TIROL TV GmbH beginnend mit 07.01.2020 bis 31.05.2020 wie folgt gesendet wird:
· Montag 00:00 bis 14:30 Uhr; 16:30 bis 24:00 Uhr
· Dienstag 00:00 bis 14:30 Uhr; 16:30 bis 24:00 Uhr
· Mittwoch 00:00 bis 14:30 Uhr; 16:30 bis 24:00 Uhr
· Donnerstag 00:00 bis 14:30 Uhr; 16:30 bis 24:00 Uhr
· Freitag 00:00 bis 14:30 Uhr; 16:30 bis 24:00 Uhr
· Samstag 00:00 bis 24:00 Uhr
· Sonntag: 00:00 bis 24:00 Uhr
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes