Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der R9 Regional TV Austria GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ der R9 Regional TV Austria GmbH zu verantworten, dass im von der R9 Regional TV Austria GmbH veranstalteten Satellitenfernsehprogramm „R9 Österreich“ am 30.12.2016 im Rahmen der von ca. 20:30:04 Uhr bis ca. 20:39:36 Uhr ausgestrahlten Sendung „Die Besten Tirols“ Schleichwerbung ausgestrahlt wurde.
Tatort: Renngasse 5/3, 1010 Wien
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“