• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    21.12.2017
  • Unterkategorie
    Änderung der Eigentumsverhältnisse
  • Partei(en)
    LT1 Privatfernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 4.215/17-012

Änderung der Eigentumsverhältnisse der LT1 Privatfernsehen GmbH

Aufgrund des Antrages der LT1 Privatfernsehen GmbH wird gemäß § 25 Abs. 7 AMD-G festgestellt, dass auch nach Abtretung der 20 % der Geschäftsanteile der F.X. Hirtreiter GmbH, der 30 % der Geschäftsanteile der Holzhey Privatstiftung und der 50 % der Geschäftsanteile der wootoo Medien Beteiligungs GmbH an die OÖ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co OG weiterhin den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Weitere Entscheidungen