Dem Verein Webradio Allelon – füreinander wurde gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Allelon – Gelebte Integration“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 14.03.2016, KOA 4.510/16-004, bewilligten Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ erteilt.
Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wird gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 02.04.2016 bis zum 02.04.2017 befristet.
Das genehmigte Programm „Allelon – Gelebte Integration“ ist ein überkonfessionell-christliches 24-Stunden Spartenprogramm. Es umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes Programm, das einen Mix aus Musik aus dem Bereich Contemporary Christian Music sowie Lobpreismusik aus der Kirche und Gemeinde, Entertainment, Nachrichten, Live-Moderation und Beiträge zu Glaubens- und Lebensthemen in deutscher, englischer und rumänischer Sprache enthält.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“