Der MEDIA BROADCAST GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 und § 83 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „UNTERSBERG (Geiereck) Kanal 34“ gemäß den in der Beilage zu diesem Bescheid festgelegten technischen Parametern erteilt.
Die Bewilligung war gemäß § 81 Abs. 5 TKG 2003 auf die Dauer vom 25.04.2018 bis zum 25.04.2028 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G