Die KommAustria hat der PULS 4 TV GmbH & Co KG gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms „PULS 24“ in HD für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm wird zusätzlich in SD im Standard DVB-T2 über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“ weiterverbreitet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"