Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag auf Erteilung einer Hörfunkzulassung und auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes in Mödling und Baden abgewiesen.
Die Zuordnung der Übertragungskapazitäten BADEN Harzberg 90,6 MHz, alternativ 90,7 MHz und 105,5 MHz und MOEDLING Eichkogel 91,0 MHz, alternativ 95,5 MHz und 105,5 MHz mit den von der Antragstellerin beantragten Parametern hat sich nach Prüfung durch die Regulierungsbehörde als nicht fernmeldetechnisch realisierbar erwiesen. Der Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk unter Nutzung der gegenständlichen Übertragungskapazitäten war daher abzuweisen.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes