Die KommAustria hat über Anzeige der Ländle TV GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 31.01.2013, KOA 4.432/13-001, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „Ländle TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.232/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Vorarlberg“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer bzw. -gattung dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des Programms der Ländle TV GmbH beginnend mit 01.01.2020 für die Dauer von zwölf Wochen täglich von 09:00 bis 10:00 Uhr, 16:00 bis 17:00 Uhr und 00:00 bis 01:00 Uhr Teleshopping gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes