Die KommAustria hat über Anzeige der kanal3 Regionalfernseh GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 01.07.2019, KOA 4.434/19-012, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „kanal3“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 13.03.2019, KOA 4.234/19-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmgattung bzw. -dauer genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes