Die am 12.03.2019 bei der KommAustria eingelangte Anzeige von A betreffend den YouTube-Kanal „Schwadorf Channel“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCKAG8EvUyva8Z-XyINWKVOg/videos wurde gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
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Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes