Die am 12.03.2019 bei der KommAustria eingelangte Anzeige von A betreffend den YouTube-Kanal „Schwadorf Channel“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCKAG8EvUyva8Z-XyINWKVOg/videos wurde gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes