Die KommAustria hat der Planai Grundstückssicherungs GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Planai TV“ über die der Planai-Hochwurzen-Bahnen Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid der KommAustria vom 24.10.2018, KOA 4.223/18-004, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Rundfunk („MUX C – Oberes Ennstal“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt. Das Programm wird sowohl in SD als auch in HD verbreitet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes