• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    03.08.2022
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    ON Air support GmbH
  • GZ
    KOA 4.501/22-006

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B“

Die KommAustria hat der ON Air support GmbH gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil des Spruchs bildende, technische Anlageblatt beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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