Die KommAustria hat über Anzeige der RE1 Digital Media GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 03.10.2019, KOA 4.425/19-009, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „RE / eins – Das Außerfernsehen“ über die der Telenet Systems GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.03.2019, KOA 4.225/19-003, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 14.09.2020, KOA 4.425/20-002, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Region Außerfern“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer bzw. -gattung dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des Programms bis 30.06.2021 jeweils Montag und Donnerstag um 19:00 Uhr für die Dauer von 30 bis 60 Minuten Teleshopping gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“