• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    07.01.2021
  • Unterkategorie
    Programmänderungen
  • Partei(en)
    RE1 Digital Media GmbH
  • GZ
    KOA 2.150/21-002

Genehmigung einer Programmänderung

Die KommAustria hat über Anzeige der RE1 Digital Media GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 03.10.2019, KOA 4.425/19-009, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „RE / eins – Das Außerfernsehen“ über die der Telenet Systems GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.03.2019, KOA 4.225/19-003, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 14.09.2020, KOA 4.425/20-002, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Region Außerfern“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer bzw. -gattung dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des Programms bis 30.06.2021 jeweils Montag und Donnerstag um 19:00 Uhr für die Dauer von 30 bis 60 Minuten Teleshopping gesendet wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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