Der Antrag wird gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 10 Abs. 8 AMD-G zurückgewiesen.
KOA 2.300-15-008.pdf
Genehmigung einer Programmänderung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"