• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    24.04.2017
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Radio Grün Weiß GmbH
  • GZ
    KOA 1.471/17-009

Bewilligung Standortverlegung "BRUCK MUR 1 (Mugel) 106,6 MHz"

Über Antrag der Radio Grün Weiß GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2016, KOA 1.471/16-008, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BRUCK MUR 1 (Mugel) 106,6 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortverlegung sowie Diagrammänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird. Der Name der Übertragungskapazität lautet infolge dessen nunmehr „BRUCK MUR 3 (Mugel) 106,6 MHz“.


Der Bescheid ist rechtskräftig.

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