Der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. wird gemäß gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „ATV – Magazin „Murtal“ mit Hauser Kaiblinger Wetterpanorama“ über die der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.224/08-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Pongau und oberes Ennstal“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm ist ein unverschlüsselt ausgestrahltes, regionales Rotationsprogramm. Das Programm besteht aus folgenden drei Blöcken: einem regionalen Wochenmagazin mit Berichten zu aktuellen, lokalen und regionalen Themen im Ausmaß von rund 60 Minuten, Standbild-Einschaltungen im Ausmaß von rund 30 Minuten sowie Wetterpanorama-Bildern im Ausmaß von rund 30 Minuten. Das Magazin wird ein Mal pro Woche produziert und 8 bis 12 Mal täglich ausgestrahlt. Die Wetterpanorama-Bilder und die Standbild-Einschaltungen werden akustisch wechselweise mit verschiedenen Radioprogrammen unterlegt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G