Die Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten (ZIS) ist ein umfangreiches Verzeichnis aller für Telekommunikationszwecke nutzbaren Infrastrukturen. Bei der Nutzung des ZIS-Portals ergeben sich für viele Nutzerinnen und Nutzer Fragen.
Auf dieser Seite beantworten wir einige der häufig gestellten Fragen und zeigen Ihnen, wo Sie weiterführende Informationen zu den folgenden Themen finden können:
Wir erhalten oft Fragen zur Authentifizierung am ZIS-Portal. In dieser Übersicht finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen. Weitere Informationen sind im ZIS-Handbuch zu finden.
Sie können sich im ZIS-Portal mit den vom System vergebenen Zugangsdaten (Anmeldenamen und Passwort) oder – nach einmaliger Verknüpfung in der Applikation – mit der ID-Austria anmelden. Die Zugangsdaten zum ZIS-Portal erhalten Sie direkt von der RTR. Sie können die Zugangsdaten per Mail an zis@rtr.at von der RTR anfordern.
Die Anmeldemaske finden Sie unter https://www.rtr.at/TKP/service/zis_portal/ZIS-Portal.de.html.
Nach Zusendung Ihres Benutzernamens haben Sie noch kein Passwort. Sie können auf der Login-Seite (Anmeldemaske) unter "Passwort vergessen?" ein systemgeneriertes Passwort anfordern, indem Sie den von der RTR zugesandten Anmeldenamen und die hinterlegte E-Mail-Adresse eingeben. Ihr Passwort wird an diese E-Mail-Adresse verschickt. Nach dem Einstieg in das ZIS-Portal können Sie Ihr Passwort ändern.
Sie können auf der Login-Seite (Anmeldemaske) unter "Passwort vergessen?" ein neues systemgeneriertes Passwort anfordern, indem Sie den von der RTR zugesandten Anmeldenamen und die hinterlegte E-Mail-Adresse eingeben. Ihr Passwort wird an die diese E-Mail-Adresse verschickt. Nach dem Einstieg in das ZIS-Portal können Sie Ihr Passwort ändern.
Sollten die Zugangsdaten nicht mehr bekannt sein, einfach eine E-Mail an zis@rtr.at senden und wir geben Ihnen den Anmeldenamen bekannt. Mit dem Anmeldenamen können Sie über "Passwort vergessen?" ein neues Passwort generieren, welches an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wird.
Wollen Sie sich mittels ID Austria anmelden, müssen Sie bereits über eine solche Identifikation verfügen. Eine Registrierung der ID Austria kann weder am ZIS-Portal noch durch die RTR erfolgen, sondern ist beispielweise bei folgenden Stellen möglich:
Weitere Informationen finden Sie unter https://ida.gv.at/de/registrieren/behoerden.
Hinweis: Abhängig von der gewählten Registrierungsstelle kann die Registrierung einige Tage in Anspruch nehmen.
Bitte kontrollieren Sie beim ersten Einstieg ins ZIS-Portal Ihre Stammdaten. Nach dem ersten Einstieg mit einem neuen, systemgenerierten Passwort ändern Sie bitte jedenfalls Ihr Passwort. Dieses Passwort muss zumindest 10 Zeichen lang sein, eine Zahl und eines der folgenden Sonderzeichen enthalten: !§$*
Für die Verwaltung Ihrer Stammdaten melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort) oder alternativ mit ID Austria an. Die Stammdaten enthalten Information über Ihr Unternehmen, Ihre Person sowie E-Mail-Adresse, Anmeldename und Zugangsberechtigung. Bitte beachten Sie, dass die Ansprechperson mit vollständigem Namen anstatt des automatisch generierten Anmeldenamens anzugeben ist. Sollten die Informationen in Ihren Stammdaten nicht aktuell sein, informieren Sie bitte das ZIS-Team unter zis@rtr.at, damit die entsprechenden Änderungen für Sie durchgeführt werden können.
Unter "Stammdaten" können Sie selbst das Passwort und die Unternehmens-Website eintragen sowie weitere Kontaktdaten von Ansprechpartnern zu Bauvorhaben oder bestehenden Infrastrukturen angeben. Diese Informationen werden bei der Abfrage der Daten ebenfalls beauskunftet.
Außerdem können Sie einen Kurznamen des Unternehmens angeben, der bei der Beauskunftung aus dem ZIS-Portal aufscheint.
Unternehmensbezeichnung, Kontaktadresse des Unternehmens und die Berechtigungen können Sie selbst nicht in der Stammdatenverwaltung ändern. Bei Änderungswünschen kontaktieren Sie uns bitte unter zis@rtr.at.
Die meldeverpflichteten Unternehmen und Gemeinden sind verpflichtet, die Stammdaten des Unternehmens und der angeforderten Benutzer aktuell zu halten und bei Änderungen oder Ausscheiden von Personen diese dem ZIS-Team rechtzeitig per Mail bekannt zu geben.
Für Abfragen aus dem ZIS-Portal ist es notwendig, dass die Anmeldung (Authentifizierung) mittels ID-Austria erfolgt. Sie müssen dafür bitte bei ALLEN Ihren Accounts die Verknüpfung der Signatur vornehmen. Dafür bitte mit den versandten bzw. angeforderten Zugangsdaten Benutzername und Passwort anmelden und für die Verknüpfung die Kachel "Freischaltung ID Austria" verwenden.
Anschließend wird nach der Anmeldung mit ID-Austria ein Auswahlfenster angezeigt, in dem Sie jenen Account auswählen, mit dem Sie arbeiten wollen. Ein Wechsel der Accounts ist nur mit nochmaliger Authentifizierung mit ID-Austria möglich.
Ja, sofern die Zugangsdaten für das ZIB-Portal freigeschalten wurden.
Die Zugangsdaten zum ZIB-Portal sind ident mit den Zugangsdaten zum ZIS-Portal. Wenn Sie bereits über Zugangsdaten aus der ZIS verfügen, können per E-Mail an zib@rtr.at um Freischaltung für das ZIB-Portal ansuchen. Sobald wir Ihre Zugangsdaten freigeschalten haben, können Sie mit diesen in das Portal einsteigen.
Nähere Informationen zur ZIB finden Sie unter: zib.rtr.at.
Das ZIS-Portal bietet umfangreiche Funktionen, die die Einmeldung geographischer Daten erleichtern. In diesem Abschnitt beantworten wir ausgewählte Fragen zur Dateneinmeldung ins ZIS-Portal. Weitere Informationen sind im ZIS-Handbuch und der Einmeldeanleitungzu finden.
Die Daten sind ausschließlich über das ZIS-Portal einzumelden.
Eine Beschreibung des ZIS-Portals sowie eine Anleitung zur Einmeldung von Daten stehen auf der Website der RTR zum Download zur Verfügung.
Gemeinden sind zur Lieferung folgender Daten verpflichtet:
Die Verpflichtung zur Einmeldung in ZIB und ZIS besteht unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Ja, seit Dezember 2020 ist eine Nacherfassung bzw. Digitalisierung von allen für Telekommunikationszwecke nutzbaren Infrastrukturen sowie geplanten Bauvorhaben erforderlich. Die Daten müssen in eines der von der ZIS genannten Datenformate umgewandelt werden.
Für Bauvorhaben oder kleinere Bestandsnetze steht im ZIS-Portal der ZIS-Karteneditor zur Digitalisierung von Daten mittels Einzeichnens in eine Karte bzw. Auswahl von Straßensegmenten zur Verfügung. Das Handbuch zum ZIS-Karteneditor enthält detaillierte Informationen zu der Handhabung dieser Funktion.
Ja, sämtliche in der Verordnung genannten Mindestinformation können über die Webformulare im ZIS-Portal eingegeben werden. Nur die Geodaten für die Infrastrukturtrassen bzw. Baustrecken müssen bereits elektronisch verfügbar sein oder über den ZIS-Karteneditor digitalisiert werden.
Als Bereitsteller öffentlicher Kommunikationsnetze müssen Sie Daten in beide Verzeichnisse einmelden.
Ja. Wenn Sie sich vertreten lassen, muss die Bevollmächtigung des Vertreters (z.B. ein Planungsbüro oder das zuständige Amt der Landesregierung etc.) der RTR-GmbH per E-Mail an zis@rtr.at bekannt gegeben werden.
Bei der aktuellen Einmeldung ist beim Anlegen eines neuen Projektes aus dem DropDown-Menü das Projekt als Referenzprojekt auszuwählen, das mit der aktuellen Einmeldung ersetzt werden soll. Im Rahmen des Prüfprozesses werden die Referenzprojekte historisiert und die neuen Daten in den Produktivdatenstand übernommen. Historisierte Projekte scheinen im ZIS-Portal nicht mehr auf und werden auch nicht mehr beauskunftet.
Beim Bulkupload handelt es sich um eine Funktion für GIS-Experten, da dabei nur das Datenformat GeoPackage und das Koordinatensystem EPSG:3857 zulässig sind. Für die Verwendung des Bulk-Uploads ist eine gesonderte Berechtigung im ZIS-Portal notwendig.
Für die Nutzung der Bulkeinmeldung ist eine eigene Userrolle notwendig, diese kann formlos beim ZIS-Team beantragt werden.
Für Bulkeinmeldungen für mehrere Unternehmen muss schriftlich (per Mail an zis@rtr.at) bekannt gegeben werden, welche Unternehmen freigeschalten werden sollen.
Unter Verwendung des Bulkuploads können folgende Use-Cases erledigt werden:
Hinweis: Eine gemeinsame Einmeldung von Baumaßnahmen und Bestandsinfrastrukturen ist nicht möglich.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/zentrale_informationsstellen/zis/Informationsblatt_Bulkeinmeldungen.pdf
Wie bei der "normalen" Datenmeldung über das ZIS-Portal ist auch bei den Bulkeinmeldungen eine Aktualisierung der Daten notwendig. Wichtig ist, dass eine Bulkeinmeldung nur durch eine Bulkeinmeldung ersetzt werden kann.
Dabei ist im Rahmen des Datenuploads die zu aktualisierende Bulkeinmeldung als Referenz anzugeben. Sobald die Bulkeinmeldung geprüft wurde, wird die Referenzeinmeldung historisiert und nicht mehr beauskunftet.
Eine erfolgreiche Bulkeinmeldung findet nur statt, wenn Aufbau und Konvention der Dateien korrekt sind. Im Fehlerfall werden die Daten nicht importiert und ein Fehler in der Übersicht angezeigt.
Die dafür relevanten Angaben und Beschreibungen finden Sie im ZIS-Portal unter der Kachel "Bulkeinmeldungen" oder im "Informationsblatt Bulkeinmeldungen".
Die ZIS hat den Zweck, die Ausbaukosten für Hochgeschwindigkeitsnetze zu reduzieren, indem eine bessere Informationsgrundlage für Betreiber von Telekommunikationsnetzen geschaffen wird. Die Abfrage kann nur von Personen durchgeführt werden, die explizit dazu freigeschalten wurden. In diesem Abschnitt beantworten wir ausgewählte Fragen zur Datenabfrage aus dem ZIS-Portal.
Weitere Informationen sind im ZIS-Handbuchzu finden.
Das ZIS-Portal ist kein öffentlich zugängliches Verzeichnis von Infrastrukturdaten und Baumaßnahmen.
Laut den gesetzlichen Grundlagen sind ausschließlich Betreiber von Kommunikationsnetzen (Telekombetreiber) berechtigt, Abfragen betreffend Infrastrukturen aus der ZIS zu tätigen. Baumaßnahmen können ausschließlich von einmeldeverpflichteten Unternehmen laut TKG 2021 abgefragt werden.
D.h. selbständige Planer:innen, Planungsbüros, Bauunternehmen, Brunnenbaufirmen etc. sind grundsätzlich nicht befugt, Zugang zum nicht-öffentlichen ZIS-Portal zu erhalten – außer sie sind von einem oben genannten Unternehmen dazu bevollmächtigt worden. Dafür muss eine Bevollmächtigung mittels Formulars an zis@rtr.at beantragt werden.
Wenn Ihr Unternehmen grundsätzlich abfrageberechtigt ist, können Sie über ein Formular die Abfrageberechtigung für Ihr Unternehmen beantragen und zugangsberechtigten ZIS-Benutzer eine Abfragevollmacht zur Abfrage im Namen des Unternehmens erteilen. Diese Bevollmächtigung muss bei Unternehmen von lt. Firmenbuch Zeichnungsberechtigten bzw. bei Gemeinden vom Bürgermeister/Bürgermeisterin unterschrieben werden.
Für die Abfrage von Daten aus der ZIS benötigen zugangsberechtigte Benutzer aus Sicherheitsgründen die ID Austria. Im Abschnitt Authentifizierung und Anmeldung finden Sie nähere Informationen zu diesem Thema.
Im Formular zur Beantragung der Abfrageberechtigung aus dem ZIS-Portal bzw. zur Bevollmächtigung der abfragenden Personen ist auch anzugeben, ob eine beschränkte oder eine vollständige Abfrageberechtigung beantragt wird.
Mit einer beschränkten Abfrageberechtigung können nur Baumaßnahmen aus der ZIS abgefragt werden. Diese Abfragemöglichkeit kann von allen ZIS-Meldeverpflichteten Unternehmen beantragt werden.
Die vollständige Abfrageberechtigung steht ausschließlich Telekommunikationsnetzbetreibern zur Verfügung und berechtigt neben der Abfrage von Baumaßnahmen auch zur Abfrage von Bestandsinfrastrukturen.
Sämtlichen ZIS-Benutzern steht eine Liste der aktuellen Baumaßnahmen in der ZIS als .csv-Datei zum Download zur Verfügung.
Nach Anmeldung am ZIS-Portal mit ID Austria können Sie nachsehen, welche Daten Ihres Unternehmens im Rahmen von Abfrageanträgen anderer Betreiber abgefragt wurden.
Als zugangsberechtigter ZIS-Benutzer können Sie im Namen eines Unternehmens, durch das Sie zur Abfrage bevollmächtigt sind, lagegenaue Informationen über bestehende Infrastrukturen und geplante Baumaßnahmen erhalten.
Zusätzliche Informationen zur Lage der Infrastrukturen oder Baumaßnahmen sind mit den Daten des Typs der Infrastruktur laut Referenzliste und einem Kontakt zum Infrastrukturbesitzer bzw. Bauführer gespeichert.
Das Ergebnis der Abfrage wird als PDF-Karte mit den entsprechenden Informationen ausgegeben. Auf dieser Karte werden die vom eigenen Unternehmen gemeldeten Infrastrukturen oder Baumaßnahmen nicht angezeigt.
Zusätzlich können Sie bei der Abfrage von Baumaßnahmen das Ergebnis als Geodaten (GPKG) und als CSV-File herunterladen. Im GeoPackage sind die eigenen Baumaßnahmen enthalten.
Nein. Zugang zu den Daten haben ausschließlich Telekombetreiber, die sich gegenüber der RTR mit der ID Austria legitimieren und ein konkretes Bau- bzw. Mitbenutzungsprojekt nachweisen können. Abgesehen davon können auch vom zuständigen Bundesminister namhaft gemachte Personen für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit Breitbandförderung die Daten einsehen.
Eine Abfragemöglichkeit für Planungsbüros oder Berater ist aktuell nicht vorgesehen. Sie können aber mehrere Personen zur Abfrage im Namen Ihres Unternehmens bevollmächtigen. Dafür verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Formular auf unserer Website. Die Voraussetzungen für die Abfrage bleiben selbstverständlich dieselben.
Die ZIS umfasst eine Vielzahl an Infrastrukturarten und Technologien. In folgendem Abschnitt erklären wir anhand von Fallbeispielen ausgewählte Fragen zu diesem Thema. Weitere Informationen sind im ZIS-Handbuch (https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/zentrale_informationsstellen/zis/ZIS-Handbuch.pdf) und der Referenztabelle Infrastrukturtypen zu finden.
Eine Meldeverpflichtung für Photovoltaikunternehmen besteht nur dann, wenn die Stromerzeugung eines der Hauptgeschäftsfelder ist und die Infrastrukturen tatsächlich für den Zweck von Kommunikationslinien genutzt werden. Unternehmen, die z.B. Überschüsse aus Photovoltaik-Stromerzeugung in ein öffentliches Netz einspeisen, müssen keine Daten in die ZIS einmelden.
Netzbereitsteller müssen "Informationen über ihre Infrastrukturen" einmelden. Davon sind einerseits Infrastrukturen umfasst, die im Eigentum des Netzbereitstellers stehen. Außerdem müssen Netzbereitsteller solche Infrastrukturen einmelden, für die sie verfügungsberechtigt und nutzungsberechtigt sind (d.h. über die Vermietung entscheiden dürfen). Nur für den eigenen Bedarf angemietete Infrastrukturen fallen nicht unter die Einmeldeverpflichtung.
Nein, außer wenn sie tatsächlich für Kommunikationszwecke genutzt werden. Rohre, Leitungen und andere Komponenten von Netzen, die den Zweck haben, gasförmige oder flüssige Stoffe oder elektrische Energie zu transportieren, sind von der Einmeldung ausgenommen. Wenn für Kommunikationszwecke nutzbare Infrastrukturen parallel verlegt wurden, sind diese Infrastrukturen einzumelden (z.B. Erdseil mit Glasfaser auf Freileitungsmasten).
"Gebäude, einschließlich der Gebäudezugänge und Gebäudeeingänge" müssen in die ZIS eingemeldet werden, wenn sich darin Infrastrukturen oder zentrale Zugangspunkte zu Infrastrukturen befinden, die für Zwecke öffentlicher Kommunikationsnetze genutzt werden können und wenn der Gebäudeeigentümer auch selbst darüber als Nutzungsberechtigter verfügen kann.