Die Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten (ZIS) ist ein umfangreiches Verzeichnis aller für Telekommunikationszwecke nutzbaren Infrastrukturen. Bei der Nutzung des ZIS-Portals ergeben sich für viele Nutzerinnen und Nutzer Fragen.
Auf dieser Seite beantworten wir einige der häufig gestellten Fragen und zeigen Ihnen, wo Sie weiterführende Informationen zu den folgenden Themen finden können:
Wir erhalten oft Fragen zur Authentifizierung am ZIS-Portal. In dieser Übersicht finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen. Weitere Informationen sind im ZIS-Handbuch zu finden.
Sie können sich im ZIS-Portal mit den vom System vergebenen Zugangsdaten (Anmeldenamen und Passwort) oder - nach einmaliger Verknüpfung in der Applikation - mit der Bürgerkartenfunktion anmelden, also mit Bürgerkarte oder Handysignatur. Die Zugangsdaten zum ZIS-Portal erhalten Sie direkt von der RTR. Sie können die Zugangsdaten per Mail an zis@rtr.at von der RTR anfordern.
Die Anmeldemaske finden Sie direkt beim Einstieg ins ZIS-Portal.
Bei Ihrem ersten Einstieg in das ZIS-Portal haben Sie noch kein Passwort. Sie können unter „Erstanmeldung …“ ein systemgeneriertes Passwort anfordern, indem Sie den von der RTR zugesandten Anmeldenamen eingeben. Ihr Passwort wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Nach dem Einstieg in das ZIS-Portal können Sie Ihr Passwort ändern.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung zum ZIS-Portal Ihren Anmeldenamen ein und klicken den Link "Passwort vergessen?". Wir senden Ihnen ein neues Passwort an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse zu.
Sollten die Zugangsdaten nicht mehr bekannt sein, einfach eine E-Mail an zib@rtr.at bzw. zis@rtr.at senden und wir geben Ihnen den Anmeldenamen bekannt. Mit dem Anmeldenamen können Sie über "Passwort vergessen?" ein neues Passwort generieren, welches an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wird.
Wollen Sie sich mittels Bürgerkarte oder Handysignatur anmelden, müssen Sie bereits über eine solche Identifikation verfügen. Eine Registrierung der Bürgerkartenfunktion kann weder am ZIS-Portal noch durch die RTR erfolgen, sondern ist beispielsweise bei folgenden Stellen möglich:
Ja, nachdem diese freigeschalten wurden.
Die Zugangsdaten zum ZIB-Portal sind ident mit den Zugangsdaten zum ZIS-Portal. Wenn Sie bereits über Zugangsdaten aus der ZIS verfügen, können Sie per E-Mail an zib@rtr.at um Freischaltung für das andere Portal ansuchen. Sobald wir Ihre Zugangsdaten freigeschalten haben, können Sie mit diesen in das Portal einsteigen.
Das ZIS-Portal bietet umfangreiche Funktionen, die die Einmeldung geographischer Daten erleichtern. In diesem Abschnitt beantworten wir ausgewählte Fragen zur Dateneinmeldung ins ZIS-Portal. Weitere Informationen sind im ZIS-Handbuch und der Einmeldeanleitung zu finden.
Bitte melden Sie Ihre Daten im ZIS-Einmeldeportal ein.
Eine Beschreibung des ZIS-Einmeldeportals sowie eine Anleitung zur Einmeldung von Daten stehen auf der Website der RTR zum Download zur Verfügung.
Gemeinden sind zur Lieferung folgender Daten verpflichtet:
Die Verpflichtung zur Einmeldung in die ZIS und ZIB besteht unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Ja, seit Dezember 2020 ist eine Nacherfassung bzw. Digitalisierung von allen für Telekommunikationszwecke nutzbaren Infrastrukturen sowie geplanten Bauvorhaben erforderlich. Die Daten müssen in eines der von der ZIS genannten Datenformate umgewandelt werden.
Für Bauvorhaben oder kleinere Bestandsnetze steht im ZIS-Portal der ZIS-Karteneditor zur Digitalisierung von Daten mittels Einzeichnen in eine Karte bzw. Auswahl von Straßensegmenten zur Verfügung. Das Handbuch zum ZIS-Karteneditor enthält detaillierte Informationen zu der Handhabung dieser Funktion.
Ja, sämtliche in der Verordnung genannten Mindestinformation können über die Webformulare im ZIS-Portal eingegeben werden. Nur die Geodaten für die Infrastrukturtrassen bzw. Baustrecken müssen bereits elektronisch verfügbar sein oder über den ZIS-Karteneditor digitalisiert werden.
Als Bereitsteller öffentlicher Kommunikationsnetze müssen Sie Daten in beide Verzeichnisse einmelden.
Ja. Wenn Sie sich vertreten lassen, muss die Bevollmächtigung des Vertreters (z.B. ein Planungsbüro oder das zuständige Amt der Landesregierung etc.) der RTR-GmbH per E-Mail an zis@rtr.at bekannt gegeben werden.
Für Bauprojekte haben wir die Funktion des Bulkuploads implementiert. Dabei können mehrere Bauprojekte gleichzeitig eingemeldet werden und Sie müssen nicht für jedes Bauprojekt ein eigenes Projekt anlegen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie per Anfrage an zis@rtr.at.
Hinweis: Beim Bulkupload handelt es sich um eine Funktion für GIS-Experten, da dabei nur das Datenformat GeoPackage und das Koordinatensystem EPSG:3857 zulässig sind.
Die ZIS hat den Zweck, die Ausbaukosten für Hochgeschwindigkeitsnetze zu reduzieren, indem eine bessere Informationsgrundlage für Betreiber von Telekommunikationsnetzen geschaffen wird. Die Abfrage kann nur von Personen durchgeführt werden, die explizit dazu freigeschalten wurden. In diesem Abschnitt beantworten wir ausgewählte Fragen zur Datenabfrage aus dem ZIS-Portal. Weitere Informationen sind im ZIS-Handbuch zu finden.
Zur Abfrage von Daten aus der ZIS sind laut Telekommunikationsgesetz 2003 nur Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze mit Allgemeingenehmigung bei der RTR-GmbH berechtigt.
Wenn Ihr Unternehmen grundsätzlich abfrageberechtigt ist, können Sie über ein Formular die Abfrageberechtigung für Ihr Unternehmen beantragen und zugangsberechtigten ZIS-Benutzern eine Vollmacht zur Abfrage im Namen des Unternehmens erteilen.
Für die Abfrage von Daten aus der ZIS benötigen zugangsberechtigte Benutzer aus Sicherheitsgründen eine digitale Signatur wie z.B. die Handysignatur. Im Abschnitt Einstieg und Authentifizierung finden Sie nähere Informationen zu diesem Thema.
Sämtlichen ZIS-Benutzern steht eine Liste der aktuellen Baumaßnahmen in der ZIS als .csv-Datei zum Download zur Verfügung.
Nach Anmeldung am ZIS-Portal mit digitaler Signatur (Handysignatur) können Sie nachsehen, welche Daten Ihres Unternehmens im Rahmen von Abfrageanträgen anderer Betreibern abgefragt wurden.
Als zugangsberechtigter ZIS-Benutzer können Sie im Namen eines Unternehmens, durch das Sie zur Abfrage bevollmächtigt sind, lagegenaue Informationen über bestehende Infrastrukturen und geplante Baumaßnahmen erhalten.
Zusätzliche Informationen zur Lage der Infrastrukturen oder Baumaßnahmen sind mit den Daten des Typs der Infrastruktur laut Referenzliste und ein Kontakt zum Infrastrukturbesitzer bzw. Bauführer verspeichert.
Das Ergebnis der Abfrage wird als PDF-Karte mit den entsprechenden Informationen ausgegeben.
Nein. Zugang zu den Daten haben ausschließlich Telekombetreiber, die sich gegenüber der RTR mit der Bürgerkarte legitimieren und ein konkretes Bau- bzw. Mitbenutzungsprojekt nachweisen können. Abgesehen davon können auch vom Bundesministerium (BMLRT) namhaft gemachte Personen für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit Breitbandförderung auf die Daten zugreifen.
Eine Abfragemöglichkeit für Planungsbüros oder Berater ist aktuell nicht vorgesehen. Sie können aber mehrere Personen zur Abfrage im Namen Ihres Unternehmens bevollmächtigen. Dafür verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Formular auf unserer Website. Die Voraussetzungen für die Abfrage bleiben selbstverständlich dieselben.
Die ZIS umfasst eine Vielzahl an Infrastrukturarten und Technologien. In folgendem Abschnitt erklären wir anhand von Fallbeispielen ausgewählte Fragen zu diesem Thema beantwortet. Weitere Informationen sind im ZIS-Handbuch und der Referenztabelle Infrastrukturtypen zu finden.
Eine Meldeverpflichtung für Photovoltaikunternehmen besteht nur dann, wenn die Stromerzeugung eines der Hauptgeschäftsfelder ist und die Infrastrukturen tatsächlich für den Zweck von Kommunikationslinien genutzt werden. Unternehmen, die z.B. Überschüsse aus Photovoltaik-Stromerzeugung in ein öffentliches Netz einspeisen, müssen keine Daten in die ZIS einmelden.
Netzbereitsteller müssen "Informationen über ihre Infrastrukturen" einmelden. Davon sind einerseits Infrastrukturen umfasst, die im Eigentum des Netzbereitstellers stehen. Außerdem müssen Netzbereitsteller solche Infrastrukturen einmelden, für die sie verfügungsberechtigt und nutzungsberechtigt sind (d.h. über die Vermietung entscheiden dürfen). Nur für den eigenen Bedarf angemietete Infrastrukturen fallen nicht unter die Einmeldeverpflichtung.
Nein, außer wenn sie tatsächlich für Kommunikationszwecke genutzt werden. Rohre, Leitungen und andere Komponenten von Netzen, die den Zweck haben, gasförmige oder flüssige Stoffe oder elektrische Energie zu transportieren, sind von der Einmeldung ausgenommen. Wenn für Kommunikationszwecke nutzbare Infrastrukturen parallel verlegt wurden, sind diese Infrastrukturen einzumelden (z.B. Erdseil mit Glasfaser auf Freileitungsmasten).
"Gebäude, einschließlich der Gebäudezugänge und Gebäudeeingänge" müssen in die ZIS eingemeldet werden, wenn sich darin Infrastrukturen oder zentrale Zugangspunkte zu Infrastrukturen befinden, die für Zwecke öffentlicher Kommunikationsnetze genutzt werden können und wenn der Gebäudeeigentümer auch selbst darüber als Nutzungsberechtigter verfügen kann.